Überweisungen oder Medikamente, die seit längerer Zeit in unveränderter Form eingenommen werden, können über das unten angegebene Online-Formular von Ihnen angefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass Überweisungen oder Rezepte bei akut aufgetretenen Beschwerden nur nach vorherigem Arztkontakt ausgestellt werden können.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - einschließlich Verlängerungen - dürfen von uns nur nach einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt werden.
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Sie können Ihr Rezept bzw. Ihre Überweisung am folgenden Werktag ab 10.00 Uhr abholen.
Ihr Team der Altenbürgpraxis
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Stehen Sie langsam auf – das ist besser für den Kreislauf.